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Kleinunternehmerregelung (§ 19 USTG)

Veröffentlicht am 03.04.2021 15:07

Der Gesetzgeber bietet Kleinunternehmern eine Vereinfachungsmöglichkeit beim Umsatzsteuerrecht.
Dabei geht es darum, dass kleine Unternehmen mit geringen Umsätzen auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, gleichzeitig aber auch vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen werden. Durch diese Option wird die Buchhaltung vereinfacht – insbesondere sind keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Das Wahlrecht wird Unternehmern eingeräumt, deren steuerbarer Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Jahr 17.500€ nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000€ voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Kleinunternehmer hat die Möglichkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Sofern er hiervon Gebrauch macht, hat er anfallende Umsatzsteuer auszuweisen und kann im Gegenzug gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

VORTEILE DER REGELUNG KÖNNEN SEIN:

  • Auf Verkaufspreise muss keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden – im Endpreis kann der Verkäufer deshalb Warenpreise anders kalkulieren und ggf. günstiger (im Endpreis) anbieten. Dieser Vorteil besteht jedoch nur dann, wenn der Verkäufer sein Angebot an Verbraucher richtet, weil diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Es ist keine separate Buchung der Umsatzsteuer notwendig – die Buchführung wird vereinfacht.

NACHTEILE DER REGELUNG:

  • Falls der Käufer ein Unternehmer ist, kann er bei einem Einkauf bei einem Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Während Verbraucher grundsätzlich Brutto-Preise vergleichen, verhalten sich Unternehmer anders und vergleichen grundsätzlich Netto-Preise. Der Vorteil der Preisgestaltung gegenüber Verbrauchern kann also gegenüber Unternehmern ins Gegenteil verkehren.
  • Der Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Wenn er Anschaffungen tätigt (Wareneinkauf, Büromaterial etc.) kann er die gezahlte Umsatzsteuer nicht steuerlich geltend machen, hat also stets einen Aufwand in Höhe der Bruttopreise.

 

Die individuelle Beurteilung sollte von einem Steuerberater vorgenommen werden. Die hier aufgeführten Hinweise erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt insbesondere zahlreiche individuelle Faktoren, die zu komplett anderen Beurteilungen führen können.

AUSWIRKUNGEN IM SHOP

Wer als Kleinunternehmer tätig ist sollte darauf achten, seine Preise richtig zu gestalten. Da in den Preisen keine Umsatzsteuer enthalten ist darf die Formulierung „inkl. MwSt.“ in den Preisbestandteilen nicht verwendet werden. Es wäre jedoch auch falsch zu schreiben 0% MwSt., da dies auch nicht der Wahrheit entspricht.
Im Shop besteht die Möglichkeit, den Ausweis der Mehrwertsteuer zu deaktivieren und stattdessen einen alternativen Text, wie z.B. “Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.” anzugeben:
Dieser Hinweistext wird an unterschiedlichen Stellen in Ihrem Shop, den Bestellungen oder während des Kaufprozesses angezeigt
Zusätzlich zu diesem Hinweis sollte in den Produktbeschreibungen folgender Hinweis aufgenommen werden:
„Ich bin als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG tätig. Deshalb erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise sie auch nicht aus.“

SCHRITTE, UM DEN AUSWEIS DER MEHRWERTSTEUER ZU DEAKTIVIEREN:

 

  1. Navigiere in deinem Admin-Menü zum Menüpunkt Konfiguration -> Germanized
  2. Wähle den Bereich Kleinunternehmer aus
  3. Aktiviere die Option Kleinunternehmerregelung bzw. Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG
  4. Gebe einen Hinweistext ein
  5. Scrolle zum Ende der Seite und speichere deine Änderungen